Seit Sonntag, den 02. April 2022 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. In dieser aktuellen Fassung sind alle den Einzelhandel und die körpernahen Dienstleistungen betreffenden Schutzmaßnahmen aufgehoben. Da das Infektionsgeschehen weiterhin sehr hoch ist, haben wir uns dazu entschieden, für Ihre und unsere Sicherheit an bewährten Schutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis festzuhalten!
Wir freuen uns daher, wenn Sie – sollten Sie nicht immunisiert sein – vor Ihrem Behandlungstermin einen Schnell-, bzw. Selbsttest machen. Bei Krankheitssymptomen oder Unwohlsein, bitten wir Sie, Ihren Termin vorsichtshalber zu verschieben. Auch für das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes in unserem Geschäft besteht keine Pflicht mehr, wir begrüßen es aber wenn Sie dazu beitragen,das Sinnwerk weiterhin zu einem Ort zu machen, an dem sich alle wohl und sicher fühlen können.
Wir freuen uns auf Sie ALLE und grüßen Sie ganz herzlich,